Sehr geehrte Mitglieder der Baugenossenschaft.

Die Mitgliederversammlung 2026 findet

am Samstag den 20. Juni 2026 um 14 Uhr im Pfarrsaal "St. Anton", Münchener Str. 69 statt.

Zutritt nur für Mitglieder.

in die Tagesordnung fällt auch der TOP 8: Satzungsänderung.

Das Registergericht hatte Bedenken zum § 22 der Neugefassten Satzung aus dem Jahr 2025.
Daher wurde dieser Paragraph noch einmal überarbeitet und steht nun bei der
Mitgliederversammlung am 20. Juni 2026 zur Abstimmung.

Ebenfalls soll noch § 17, Abs. 2 (TOP 9) geändert werden. Daraus der letzte Satz: Über Änderungen der Anlage entscheidet „die Mitgliederversammlung.“

Änderung der Anlage 1
Nachdem in letzter Zeit die Mitgliedsanteile nicht mehr für die Instandsetzung einer gekündigten Wohnung reichen, hat sich der Vorstand und Aufsichtsrat dazu entschlossen, die zu zeichnende Anteile für die Wohnungen zu erhöhen.

Anlage 1
Pflichtanteile sind zu Zeichnen:
1. Der erste Anteil bei Aufnahme als Mitglied.
2. Zur Nutzung einer 1- Zimmer- Wohnung ein weiterer Anteil insgesamt 2 Anteile.
3. Zur Nutzung einer 2- Zimmer- Wohnung zwei weitere Anteile insgesamt 3 Anteile.
4. Zur Nutzung einer 3- Zimmer- Wohnung drei weitere Anteile insgesamt 4 Anteile.
5. Zur Nutzung einer 4- Zimmer- Wohnung vier weitere Anteile insgesamt 5 Anteile
6. Zur Nutzung einer 5- Zimmer- Wohnung oder größer fünf weitere Anteile insgesamt 6 Anteile
Bei Ehepaaren / eingetragenen Lebensgemeinschaften in einer gemeinsamen
Wohnung werden die Anteile beider Partner zusammengezählt.

Diese Anlage ist durch die Mitgliederversammlung zu bestätigen

 Auf Wunsch lassen wir Ihnen die Neufassung der Satzung in Textform zukommen.

Hier geht's zur Änderung der §§ 17 u. 22

Hier geht's zur Satzung ab 2026

Hier geht's zur Gegenüberstellung der Satzungen von 2013-2025-2026

Hier geht's zur Anlage1