Das Wohnen bei Genossenschaften unterscheidet sich von der freien Wohnungswirtschaft. Die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengefasst.
1. Was unterscheidet Genossenschaften von anderen Bauträgern?
Zum einen natürlich ihre Geschichte als Solidargemeinschaft. So definiert beispielsweise Knaurs Lexikon den Begriff Genossenschaft wie folgt: „Zusammenschluss Gleichgesinnter Personen (Genossen) zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels durch Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung“. Zum anderen der grundsätzliche Wille, die Mitglieder dieser Gemeinschaft zu respektieren und zu fördern. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Unterschied: Genossenschaften verbieten sich, mit ihren Wohnungen zu spekulieren oder höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Fakt ist, dass die Satzung der GWG folgendes regelt: „Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft“.
2. Was ist das Besondere am genossenschaftlichen Eigentum?
Die Mietwohnungen der Genossenschaft sind genossenschaftliches Gemeinschaftseigentum. In der Regel sind die Genossenschaften bestrebt, dass ihre Häuser und Wohnungen auf Dauer der Spekulation entzogen bleiben und dass sich nicht durch Verkäufe das im Laufe der Jahre aufgebaute Vermögen mindert. Dies könnte den Sinn der Genossenschaften und ihren Förderauftrag in Frage stellen, nämlich auch zukünftigen Mitgliedern und nach- wachsenden Generationen preisgünstige, gut ausgestattete und zeitgemäß erhaltene Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen bilden Verkäufe aus wichtigen betriebswirtschaftlichen Gründen.
3. Welche Besonderheiten gelten für das Wohnen zur Miete bei der Genossenschaft?
Nur Mitglieder können die Genossenschaftswohnungen anmieten. Es gibt keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage heraus treibt. Schließlich ist das Mitglied ja auch Miteigentümer der Genossenschaft.
4. Wie kann ich Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft werden?
Zwei Antworten, eine richtige und eine realistische. Die richtige heißt: Indem ich einen Aufnahmeantrag stelle und die in dieser Genossenschaft verabredeten Anteile erwerbe, also eine bestimmte Menge Geld bezahle. Die realistische Antwort: Wohnen bei Genossenschaften ist noch immer so begehrt, dass vor allem in Ballungsgebieten oft jahrelang gewartet werden muss, bis man Mitglied werden kann bzw. eine Wohnung bekommt.
5. Was geschieht eigentlich mit den Genossenschaftsanteilen?
Die Summe der Anteile und der erwirtschafteten Gewinnrücklagen bildet die Basis des Geschäftsbetriebs. Sie ist das, was man in der Wirtschaft die Eigenkapitalquote nennt, wenn es ans Finanzieren eines Projektes geht. Viele Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital der Mitglieder je nach Möglichkeit (wirtschaftliche Lage) eine Dividende. Geschäftliche Überschüsse werden von der Genossenschaft in die Gewinnrücklagen eingestellt und wieder investiert und nicht konsumiert. Beim Austritt aus einer Genossenschaft wird das Geschäftsguthaben nach einer Wartefrist ausgezahlt.
6. Was ist die Satzung einer Genossenschaft?
In der Satzung haben die Mitglieder einer Genossenschaft aufgeschrieben, welchen Zweck die Genossenschaft haben soll, welche Rechte und Verantwortlichkeiten der einzelne und die Genossenschaftsorgane haben usw. Die Satzung ist die Verfassung einer Genossenschaft, die das Miteinander regelt.
7. Was sind denn Genossenschaftsorgane?
Wichtigstes Organ einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung, in der jedes Mitglied eine Stimme hat. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und kontrolliert den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
8. Kann ich als einfaches Genossenschaftsmitglied Vorstand oder Aufsichtsrat werden?
Im Prinzip ja. Aufsichtsräte werden auf Vorschlag von Mitgliedern in der Mitgliederversammlung gewählt.Der Vorstand wird auf Vorschlag des Aufsichtsrates durch die Mitgliederversammlung gewählt. (siehe auch Satzung) Sicher ist eins: Vorstände und Aufsichtsräte sind Mitglieder der Genossenschaft. Sonst würde das eiserne Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr gelten.
9. Sind Genossenschaftswohnungen grundsätzlich billiger als vergleichbare auf dem Wohnungsmarkt?
Nein. Auch Baugenossenschaften sind ökonomisch zu führende Wirtschaftsunternehmen und müssen den Gesetzen des Marktes gehorchen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Sie kaufen Grundstücke nach Marktpreisen, sie müssen beim Bauen das richtige – d.h. nicht immer das günstigste – Angebot finden. Sie müssen, wie jeder andere Bauherr, das langlebige Wirtschaftsgut Wohnung finanzieren und darüber mit Banken und anderen Geldgebern verhandeln.
10. Wozu müssen Genossenschaften die Nutzungsgebühren (Mieten) erhöhen?
Wohnhäuser sind langfristige Wirtschaftsgüter. Sie sind belastet mit einem ganzen Paket von Kosten: Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Abgaben, Gebühren und Steuern, Verwaltungskosten, Abschreibungen und manche andere. Diese Kosten steigen beständig und können deshalb nur durch eine Erhöhung der Nutzungsgebühren ausgeglichen werden. Ein anderer Grund für Steigerungen sind Modernisierungen.
Die Ansprüche an eine Wohnung haben sich im Laufe der Jahre verändert, sind gewachsen. Die Genossenschaften unternehmen daher große Anstrengungen, um ihre Wohnungen nicht nur zu erhalten, sondern auch zu erneuern. Höhere Nutzungsgebühren sind der Preis für mehr Wohnqualität. Aber auch die Gewähr, dass die Wohnungsbestände auf Dauer für die Mitglieder attraktiv bleiben.